Algemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
von TOP-HOBBY etabliert in
Meerkerk.
1. Definitionen:
Verkäufer: der Gebraucher der allgemeinen Bedingungen; Käufer: eine Gegenpartei die eine natürliche Person ist und/oder handelt in der Ausübung seines Unternehmens oder Berufes; Vertrag: Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer; Der Kauf: der Vertrag zum Kauf und Verkauf
in Bezug auf Mobilien, der abgeschlossen wird von einem Verkäufer der handelt in der Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, und einem Käufer und/oder natürliche Person.
2.
Allgemeines:
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer worauf der Verkäufer diese Bedingungen für zutreffend erklärt hat, insofern von diesen Bedingungen nicht von Parteien ausdrücklich und schriftlich abgewichen wird.
3.
Lieferung:
A. Vorausgesetzt es wird nichts anders vereinbart,
gilt als Lieferstelle, ungeachtet portofrei, f.o.b., c.i.f., oder irgend eine
andere hiermit vergleichbare oder gleich zu setzen Bedingung, die Stelle wo die
Güter in das
Schiff, in den Eisenbahnwagen, in das Auto oder in irgend ein anderes
Transportmittel geladen worden sind mit der Bestimmung von uns mit dem Käufer vereinbart worden.
B. Der Käufer ist haften für zollambtlich abfertigen und das Verfahren am Zollamt.
C. Falls der Käufer die Abnahme verweigert oder nachlässig ist mit der Erteilung von Informationen oder
Anweisungen, notwendig für die Lieferung, ist Verkäufer berechtigt entweder den Vertrag mit sofortiger Wirkung für entbunden zu erklären oder werden die für Lieferung bestimmte Güter für Risiko des Käufers gelagert werden, nachdem der Verkäufer ihm davon in Kenntnis gesetzt hat. Der Käufer wird in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten zu vergüten haben.
D. Vereinbaren Verkäufer und Käufer die Ablieferung, so geschieht die Ablieferung
der Güter den Kosten
zufolge wie bei der festgestellten Bedingungen ist mitgeteilt. Verkäufer behält sich das Recht vor bei Lieferung die Kosten für Besorgung separat in Anrechnung zu bringen.
E. Wenn vereinbart worden ist, dass Lieferung in
Phasen ausgeführt werden
soll, so kann der Verkäufer die Ausführung
dieser Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, suspendieren bis der Käufer die Ergebnisse der daran vorherigen Phase schriftlich genehmigt
hat.
F. Wenn der Verkäufer Daten braucht vom Käufer im Rahmen der Ausführung des Vertrages, fängt die Lieferzeit an, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
G. Wenn der Verkäufer einen Frist für Lieferung hat angedeutet, wird das als Indikativ
betrachtet. Eine bekanntgegebene Lieferfrist ist deswegen nie eine Notfrist.
Die letztendliche Lieferfrist von der bezahlten Bestellungen, wird die
bekanntgegebene Lieferfrist nie mit mehr als eine Woche überschreiten, es sei denn, es ist die Rede von Übermacht. Bei Überschreitung einer Frist, ist der Verkäufer vom Käufer schriftlich in Verzug zu setzen.
H. Vorausgesetzt es ist nicht anders vereinbart worden, regelt der Verkäufer den Transport. Das Versand- und Transportrisiko beruht beim Verkäufer.
4. Angebote:
A. Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn,
im Angebot ist schriftlich ausdrücklich anders festgelegt worden.
B. Verkäufer ist nur dem Angebot unterworfen, wenn die Akzeptierung des
Angebotes vom Käufer,
vorzugsweise schriftlich, innerhalb die Angebotperiode geschieht oder solange
der Vorrat reicht. Die im Angebot erwähnten Preise sind ausschliesslich MwSt. Und andere Erhebungen, so wie
Steuer, Transportkosten und Zollamtkosten es sei denn es ist anders festgelegt
worden.
C. Verkäufer kann nicht dazu verpflichtet werden seine Angebote einzuhalten,
wenn der Käufer,
berechtigterweise und gemäß die im sozialem Verkehr üblichen Auffassungen, hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon offenbar einen Irrtum oder
Schreibfehler enthält.
D. Wenn die Akzeptierung (auf nebensächlichen Punkten) abweicht vom dem im Angebot
angebotenen, ist Verkäufer nicht
verpflichtet sich daran zu halten. Der Vertrag kommt dann nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Akzeptierung
zu Stande, es sei denn Verkäufer bestimmt anderswie.
E. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet
Verkäufer nicht
dazu einen Teil der im Angebot erwähnten Sachen zum entsprechenden Teil des angedeuteten Preises zu
liefern.
F. Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
5. Der Vertrag kommt zu Stande durch Rechtzeitige
Akzeptierung des Angebotes des Verkäufers vom Käufer.
6. Garantie
A. Verkäufer garantiert, daß die für
Lieferung bestimmten Güter den üblichen
Anforderungen und Richtlinien die daran gestellt werden entsprechen und frei
sind von irgendwelchen Mängeln.
B. Die unter Punkt A erwähnte Garantie gilt ausserdem, wenn die für Lieferung bestimmten Güter im Ausland angewendet werden und Käufer von dieser Anwendung zur Zeit des
Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich dem Verkäufer Meldung gemacht hat.
C. Die unter Punkt A genannte Garantie gilt für eine Periode von 3 Monaten nach Ablieferung.
D. Falls die für Lieferung bestimmten Güter nicht diesen Bestimmungen der Garantie
entsprechen, wird Verkäufer die Sache innerhalb einer redlichen Frist nach deren Empfang oder,
falls Rücksendung
berechtigterweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Bekanntgabe in Bezug auf den Mangel des Käufers, nach Wahl des Verkäufers ersetzen, reparieren oder gutschreiben des
Produkts. Im Falle der Ersetzung verbindet der Käufer sich jetzt die ersetzen Güter dem Verkäufer zurückzuschicken und das Eigentum dem Verkäufer zu überlassen, vorausgesetzt Verkäufer hat nicht anders schriftlich vereinbart.
E. Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der
Mangel entstanden ist infolge unsachgemäße oder uneigentliche Anwendung oder wenn, ohne
schriftliche Bewilligung vom Verkäufer, Käufer oder
Dritten Abänderungen
vorgenommen haben oder versucht haben vorzunehmen oder diese benutzt haben für Ziele wofür die Sache nicht bestimmt ist.
F. Falls die gelieferten Güter nicht übereinstimmen mit dem was vereinbart worden war,
und diese Abweichung ist ein Mangel im Sinne der Vorschriften in Bezug auf Produkthaftbarkeit,
so ist der Verkäufer in Prinzip nicht haftbar für den Folgeschaden.
7. Muster und Modelle:
Falls der Verkäufer dem Käufer ein Modell oder Muster geliefert oder gezeigt
hat, so stimmt die Sache damit überein, es sei denn die Lieferung galt als Hinweis.
8. Eigentumsvorbehalt:
Verkäufer bleibt der Inhaber der gelieferten Güter bis zum Moment an dem der Verkaufpreis vollständig beglichen worden ist.
9. Prüfung, Beschwerde:
A. Der Käufer ist verpflichtet die gelieferten Güter am Moment der Ablieferung, jedoch jedenfalls
innerhalb kurzfristig zu prüfen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer festzustellen ob Qualität und Quantität der gelieferten Guter in Übereinstimmung sind mit dem was schriftlich
vereinbart worden ist, und den Anforderungen die im normalen Handelsverkehr üblich sind, entsprechen.
B. Eventuelle sichtbare Mängel sind innerhalb drei Tage nach Lieferung
schriftlich dem Verkäufer zu
melden, einschließlich
gleichzeitiger Überreichung
des Garantiebeweises und des mangelhaften Artikels, es sei denn dies ist unmöglich oder unangemessen beschwerend.
C. Einen nicht sichtbaren Mangel soll vom Käufer innerhalb acht Tage nach Entdeckung, jedoch
innerhalb der Garantiefrist dem Verkäufer gemeldet werden mit Beachtung von dem was im vorigen Absatz dieses
Artikels bestimmt worden ist. Nach
Ablauf der Garantiefrist, ist der Verkäufer berechtigt alle Kosten der Reparatur oder Ersetzung, einschließlich Verwaltungs-, Transport- und Anfahrtskosten
in Anrechnung zu bringen.
D. Falls infolge des vorigen Absatzes rechtzeitig
Beschwerde eingereicht wird, bleibt Käufer verpflichtet die gekauften Sachen abzunehmen und zu bezahlen. Möchte der Käufer die mangelhaften Sachen zurückschicken, so geschieht solches mit
vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und auf die Art und Weise wie vom Verkäufer angedeutet. Die Transportkosten sind zur
Rechnung der Käufer.
10. Risikoúbertragung:
Das Risiko des Verlustes oder Beschädigung der Produkte die Gegenstand sind des
Vertrages, werden auf den Käufer übertragen
an dem Moment an dem diese dem Käufer im juristischen Sinne und/oder tatsachlich geliefert werden und in
die Macht des Käufers oder
eines vom Käufer
anzudeuten Dritten gebracht werden.
11. Preiserhöhung:
A. Wenn Verkäufer mit Käufer beim Abschliessen des Vertrages einen
bestimmten Preis vereinbart, ist Verkäufer trotzdem berechtigt den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt abgegeben wurde.
B. Wenn eine Preiserhöhung stattfindet innerhalb drei Monate nach Abschluß des Vertrages, kann der Käufer den Vertrag mittels einer schriftlichen Erklärung entbinden ungeachtet des Prozentsatzes der Erhöhung, es sei denn, die Befugnis zur Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis auf Grund des Gesetzes.
12. Zahlung:
A. Vorausgesetzt es ist nicht anders vereinbart
worden, hat die Zahlung in bar netto zu erfolgen bei Ablieferung. Das heißt beim Vorkasse, Kreditkarte und andere von Verkäufer verfügbar gestellte Zahlungsmethoden.
B. Beschwerden gegen die Höhe der Rechnungen haben keinen Zahlungsaufschub
zur Folge.
C. Nach Ablauf der 14 Tage ist der Käufer von Rechtswegen in Verzug, der Käufer ist von dem Moment an, an dem er in Verzug
gerät, über die fällige Summe Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat schuldig, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen
sind höher, in
welchem Fall die gesetzlichen Zinsen berechnet werden.